- 12/02/25
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 einer Änderung der Stromversorgungsverordnung zugestimmt, mit der die Berechnung des WACC (Weighted Average Cost of Capital) angepasst wird. Der WACC legt die risikogerechte Entschädigung für das in die Stromnetze investierte Kapital fest. Die Anpassung tritt am 1. März 2025 in Kraft und wird die Stromverbraucherinnen und -verbraucher ab 2026 um 124 Millionen Franken entlasten.
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